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Bibliotheksordnung

  1. Die Bibliothek und Medienstelle ist eine öffentliche Fachbibliothek für Religion, Pastoral, Pädagogik und Er­wach­se­nenbildung; die Ausleihe ist kostenlos.  
  2. Als Freihandbibliothek bietet die Bibliothek und Medienstelle den Benutzern und Benutzerinnen freien Zugang zu den Bü­chern und Medien.
  3. Lexika und wertvolle Bücher dürfen nicht entlehnt werden.
  4. Ausleihe: Für die Ausleihe ist die Angabe von Adresse, Telefonnummer und Ge­­burtsdatum erforderlich. Es können jeweils 10 Bücher und 5  Medien ausgeliehen werden.
  5. Es ist verboten, auf den Namen anderer Personen auszuleihen oder Medien und Bücher an andere Personen weiterzugeben!!
    Leihfrist  
    • Bücher:                           45 Tage
    • Medien/Zeitschrift:       30 Tage
  6. Eine Verlängerung der Ausleihfrist ist möglich, te­le­fonisch und per E-Mail (unter medien.biblio@bz-bx.net) - sofern kei­ne Reservierung vorliegt.
  7. Reser­vie­rungen können telefonisch, per E-Mail oder über den Online-Katalog vorge­nom­men werden; die reservierten Medien wer­den 1 Woche bereitgehalten.
  8. Bei verspäteter Rückgabe werden folgende Versäumnisgebühren verrechnet:                                                              
    • ab der 2. Woche:             0,50 € pro Buch/Medium
    • bis zu 40 Tage später:    schriftliche Mahnung
    • über 40 Tage:                   Entlehnsperre
  9. Bücher und Medien sind sorgfältig zu behandeln. Die Benützer haften für jeglichen Schaden und sind verpflichtet, verlorene oder beschädigte Medien und Bücher zu ersetzen.
  10. Jeder Benützer ist verpflichtet, sich an diese Bibliotheksordnung zu halten und somit den Be­trieb nicht zu stören.