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- Bibliothek und Medienstelle
- Bibliotheksordnung
- Die Bibliothek und Medienstelle ist eine öffentliche Fachbibliothek für Religion, Pastoral, Pädagogik und Erwachsenenbildung; die Ausleihe ist kostenlos.
- Als Freihandbibliothek bietet die Bibliothek und Medienstelle den Benutzern und Benutzerinnen freien Zugang zu den Büchern und Medien.
- Lexika und wertvolle Bücher dürfen nicht entlehnt werden.
- Ausleihe: Für die Ausleihe ist die Angabe von Adresse, Telefonnummer und Geburtsdatum erforderlich. Es können jeweils 10 Bücher und 5 Medien ausgeliehen werden.
- Es ist verboten, auf den Namen anderer Personen auszuleihen oder Medien und Bücher an andere Personen weiterzugeben!!
Leihfrist - Bücher: 45 Tage
- Medien/Zeitschrift: 30 Tage
- Eine Verlängerung der Ausleihfrist ist möglich, telefonisch und per E-Mail (unter medien.biblio@bz-bx.net) - sofern keine Reservierung vorliegt.
- Reservierungen können telefonisch, per E-Mail oder über den Online-Katalog vorgenommen werden; die reservierten Medien werden 1 Woche bereitgehalten.
- Bei verspäteter Rückgabe werden folgende Versäumnisgebühren verrechnet:
- ab der 2. Woche: 0,50 € pro Buch/Medium
- bis zu 40 Tage später: schriftliche Mahnung
- über 40 Tage: Entlehnsperre
- Bücher und Medien sind sorgfältig zu behandeln. Die Benützer haften für jeglichen Schaden und sind verpflichtet, verlorene oder beschädigte Medien und Bücher zu ersetzen.
- Jeder Benützer ist verpflichtet, sich an diese Bibliotheksordnung zu halten und somit den Betrieb nicht zu stören.