Das Diözesaninstitut für den Unterhalt des Klerus (DIUK) hat die Aufgabe, den Unterhalt der Priester, die Dienst in der Diözese tun oder sich im Ruhestand befinden, durch monatliche Zahlungen zu garantieren.
Bei der Gründung im Jahre 1987 wurden dem DIUK Benefizien und Pfründe, die für den Lebensunterhalt der Priester bestimmt waren, übertragen. Diese werden nach wirtschaftlichen Kriterien verwaltet, wobei der erwirtschaftete Reinerlös gänzlich für die Priesterbesoldung verwendet wird. Das DIUK beschäftigt sich daher mit den beiden zentralen Arbeitsbereichen der Priesterbesoldung und Vermögensverwaltung.
An der Spitze des DIUK steht der Präsident bzw. die Präsidentin, während mit der Geschäftsführung ein Direktor bzw. eine Direktorin betraut wird.