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Spenden für die Priesterbesoldung

Neben den „8 Promille“ der Steuererklärung und den Überschüssen des DIUK sind die Spenden für den Unterhalt unserer Priester die dritte Säule der Priesterbesoldung. Je mehr an Spenden im Jahr eingenommen wird, umso mehr können die Gelder aus dem 8-Promille-Fonds anderen Zwecken zugewandt werden, z. B. Sozialem oder den Pfarrhaushälterinnen. Mit einer Spende können Sie das System der Priesterbesoldung unterstützen.

Spenden bis zu € 1.032,91 können vom besteuerbaren Einkommen abgesetzt werden.

Die Spenden fließen ausschließlich dem Unterhalt der Priester zu.

Finanzierung der Priesterbesoldung

Die erforderlichen Mittel für die Unterhaltsergänzungen der Priester in unserer Diözese werden über drei Quellen aufgebracht:

a) Durch die Überschüsse des DIUK:

Die Überschüsse, welche das Diözesaninstitut für den Unterhalt des Klerus bei der Verwaltung seiner Liegenschaften erwirtschaftet, fließen ausschließlich der Priesterbesoldung zu: im Jahr 2022 waren dies €ca. 1.488.310,00 Euro.

b) Durch die für die Priesterbesoldung zweckgebundenen Spenden:

Die Spenden sind wichtiger Bestandteil der Priesterbesoldung. Je mehr Spenden eingehen, umso weniger müssen die ittel aus dem 8 Promille - Fonds beansprucht werden: im Jahr 2022 betrug das Spendenaufkommen ca. 49.047,91 Euro.

c) Aus dem 8-Promille-Fonds:

Der restliche Bedarf an Mitteln zur Finanzierung der Priesterbesoldung in unserer Diözese muss über den 8-Promille-Fonds finanziert werden. Ein großer Teil der über die Unterschriften auf der Steuererklärung aufgebrachten Mittel fließt somit der Priesterbesoldung zu: im Jahr 2022 waren dies ca. 1.308.489,32 Euro.

So können Sie spenden:

  • Direkt beim Diözesaninstitut für den Unterhalt des Klerus (DIUK), Domplatz 3, 39100 Bozen
     
  • Durch Banküberweisung bei der Raiffeisen Landesbank Südtirol AG lautend auf „DIUK - IDSC, Freiw. Spenden - Erogazioni liberali“, Domplatz 3, Bozen;
    IBAN: IT02T 03493 11600 000300030929
    Die entsprechende Quittung für die Steuererklärung wird Ihnen vom DIUK zugeschickt.
     
  • Durch Einzahlung über Postkontokorrent K/K 57803009 lautend auf „Istituto Centrale per il Sostentamento del Clero“
    Als Quittung für die Steuererklärung genügt der Einzahlungsabschnitt.