Die erforderlichen Mittel für die Unterhaltsergänzungen der Priester in unserer Diözese werden über drei Quellen aufgebracht:
a) Durch die Überschüsse des DIUK:
Die Überschüsse, welche das Diözesaninstitut für den Unterhalt des Klerus bei der Verwaltung seiner Liegenschaften erwirtschaftet, fließen ausschließlich der Priesterbesoldung zu: im Jahr 2022 waren dies ca. 1.488.310,00 Euro.
b) Durch die für die Priesterbesoldung zweckgebundenen Spenden:
Die Spenden sind wichtiger Bestandteil der Priesterbesoldung. Je mehr Spenden eingehen, umso weniger müssen die ittel aus dem 8 Promille - Fonds beansprucht werden: im Jahr 2022 betrug das Spendenaufkommen ca. 49.047,91 Euro.
c) Aus dem 8-Promille-Fonds:
Der restliche Bedarf an Mitteln zur Finanzierung der Priesterbesoldung in unserer Diözese muss über den 8-Promille-Fonds finanziert werden. Ein großer Teil der über die Unterschriften auf der Steuererklärung aufgebrachten Mittel fließt somit der Priesterbesoldung zu: im Jahr 2022 waren dies ca. 1.308.489,32 Euro.