Ämter
Die Ämter des Bischöflichen Ordinariates sind zur Wahrnehmung der ordentlichen Tätigkeit bestimmter Aufgabenbereiche eingerichtet und werden von Amtsleitern und Amtsleiterinnen geleitet, welche dem Bischof und dem Moderator Curiae für die dem Amt eigenen Aufgaben und Dienste verantwortlich sind.
Referate
Innerhalb eines Amtes sind Referate angesiedelt, die für einen bestimmten Teilbereich verantwortlich sind. Die jeweiligen Referenten/Referentinnen sind unmittelbar dem Amtsleiter/der Amtsleiterin verantwortlich. Die gegenseitige Information und Koordinierung der verschiedenen Referate innerhalb eines Amtes erfolgt durch Arbeitsbesprechungen unter dem Vorsitz des Amtsleiters/der Amtsleiterin.
Räte, Kommissionen und Arbeitsgruppen
Um an der Entscheidungsfindung und Behandlung bestimmter Anliegen möglichst viele Personen zu beteiligen, werden am Bischöflichen Ordinariat Räte, Kommissionen und Arbeitsgruppen gebildet.