Der Kanzler am Bischöflichen Ordinariat ist zuständig für die Akten, die vom Diözesanordinarius in Form von Dekreten, Instruktionen, Reskripten, Privilegien, Dispensen, Statuten, Ordnungen und sonstigen offiziellen Dokumenten, welche Rechtswirkungen zur Folge haben ausgefertigt, unterzeichnet oder vorgelegt werden und beglaubigt diese als Notar. Zugleich sorgt der Kanzler für die sachgerechte und vollständige Aufbewahrung dieser Akten und Dokumente.
Aufgabe des Kanzlers sind auch die organisatorischen und redaktionellen Vorbereitungen zur Herausgabe des Amtsblattes (Folium Dioecesanum Bauzanense-Brixinense) und des Personal- und Ortsverzeichnisses der Diözese.
Weihenotar
Die Führung des Weihebuches kann einem eigenen Weihenotar anvertraut werden, der auch dafür sorgt, dass die für die Weihespendung erforderlichen Dokumente vorliegen und sorgfältig im Archiv verwahrt werden und der das Zeugnis über den Empfang der Weihe ausstellt, das vom weihenden Bischof unterfertigt und übergeben wird.