Berufsbezeichnungen und Funktionsbezeichnungen sollen in der männlichen und weiblichen Form angegeben werden, um beide Geschlechter sichtbar zu machen. Besonders wichtig ist dies in jenen Bereichen (Berufen, Organen), in denen Frauen beziehungsweise Männer bislang kaum vertreten waren.
- Präsident, Präsidentin
- Amtsleiter, Amtsleiterin
- Kanzler, Kanzlerin
- Kapellmeister, Kapellmeisterin
- Messner, Messnerin
- Gruppenleiter, Gruppenleiterin
- Kinderbetreuerinnen, Kinderbetreuer
- Fahnenträger, Fahnenträgerin
- Bestatterin, Bestatter
Enthält ein Text viele Funktions-, Berufs- oder ähnliche Bezeichnungen, die sich in männlicher und weiblicher Form ausdrücken lassen, empfiehlt sich, auch andere Möglichkeiten des geschlechtergerechten Formulierens auszuschöpfen, damit der Text nicht schwerfällig wird (vgl. auch Absatz 1.1.3).
Exkurs: Bildung von weiblichen Personenbezeichnungen
Anhängen der Endung -in
Allgemein werden weibliche Bezeichnungen durch Anhängen der Endung „-in“ an die männliche Bezeichnung gebildet, z. B. Arbeiter --> Arbeiterin, Lektor --> Lektorin, Leiter --> Leiterin, Professor --> Professorin, Apostel --> Apostelin; Teilnehmer --> Teilnehmerin.
Männliche Bezeichnungen auf „-erer“
Endet eine männliche Personenbezeichnungen auf „-erer“, so wird die Endung „-in“ an Stelle des zweiten „-er“ angefügt, z. B. Zauberer --> Zauberin; Kümmerer --> Kümmerin; Herausforderer --> Herausforderin.
Endet eine männliche Bezeichnung allerdings auf „-rer“, so wird dagegen die Endung „-in“ an das männliche Wort angehängt, z. B. Lehrer --> Lehrerin; Verführer --> Verfürerin; Erklärer --> Erklärerin.
Hinweis: Sächliche Nomen bleiben immer sächlich, z. B. Mitglieder --> nicht: Mitgliederinnen.