Das Statut des Solidaritätsfonds für Priester der Diözese Bozen-Brixen wurde auf der gemeinsamen Sitzung der beiden Sektionen des Priesterrates am 10. Oktober 1989 approbiert.Mit Bischöflichem Dekret vom 31. Oktober 1989 hat der Fonds seine Tätigkeit aufgenommen.
Das Statut sieht vor, dass der Fonds Diözesanpriester, welche im Dienste der Diözese stehen und sich in einer Finanznotlage befinden, finanziell unterstützt.
Der Fond wird von einem Ausschuss geleitet, der aus fünf Mitgliedern besteht, von denen der Bischof zwei direkt ernennt und drei auf Vorschlag des Priesterrates bestätigt.
Laut Statut übt der Ausschuss seine Tätigkeit selbständig aus und trifft sich dazu zu regelmäßigen Sitzungen - mindestens zweimal im Jahr, worüber er den Bischof durch die Protokolle informiert und dadurch Rechenschaft gibt über die Finanzgebarung.
Ansuchen um Beiträge werden normalerweise schriftlich gestellt und werden immer durch Kostenvoranschläge oder Rechnungen begründet. Der Ausschuss behandelt die Gesuche bei den Sitzungen. Der Vorsitzende oder ein Mitglied des Ausschusses nimmt meist persönlichen Kontakt mit dem Antragsteller auf und legt dann mit dem Ausschuss die Modalitäten der Unterstützung fest.
Für die häufigsten Unterstützungen gilt die grundsätzliche Richtlinie, dass der Beitrag ungefähr ein Drittel der Gesamtkosten betragen kann. Dies gilt für Übersiedlungen, für Zahnarztrechnungen, für Hörprothesen und Sehhilfen sowie für Behandlungen außerhalb der öffentlichen Gesundheitsdienste. Auch für Autoankäufe gilt dieser Grundsatz, wobei das Höchstmaß von 5.000 Euro nicht überschritten werden soll. Für die normalen Instandhaltungskosten sollte auf alle Fälle die Pfarre aufkommen. Die pastorale Notwendigkeit eines Privatfahrzeuges muss gegeben sein.
Abschließend sei die Bitte erlaubt, bei der Abfassung von Testamenten den Solidaritätsfonds nicht vergessen zu wollen. Gleichzeitig sei auch gesagt, dass der Fonds auch weiterhin bei wirklicher Notlage ohne Scheu in Anspruch genommen werden darf und soll.
Anfragen oder Gesuche möge man, bitte, an die Adresse des derzeitigen Vorsitzenden richten: