Die Zeit des bevorstehenden Todes
ist sowohl für Sterbende, als auch für deren Angehörige und nahestehende Personen eine intensive Erfahrung. Um diesen schwierigen Moment des Lebens zu bewältigen, können Gebet und Ritus eine wertvolle Hilfe und Stütze sein. Die Feier des Sterbesegens ist in bestimmten Situationen das angemessene Ritual.
Die Leitung der Feier
erfolgt im größeren Kontext der Begleitung eines sterbenden Menschen und der Angehörigen. Die Feier wird von einem Priester, einem Diakon, einem Krankenhausseelsorger oder eine Krankenhausseelsorgerin oder einer anderen geeigneten Person geleitet.
Voraussetzungen für den Dienst
sind: Praxiserfahrung in der Begleitung von Menschen in der Phase von Krankheit, Sterben und Tod und in der Begleitung der Angehörigen; pastorale Praxis im kirchlichen Auftrag in der Pfarrei (Hausbesuche, Besuchsdienst im Seniorenwohnheim), bei der Caritas oder in der Krankenhausseelsorge; Leben aus dem Glauben; Sensibilität im Umgang mit Menschen; Diskretion; psychische Gesundheit und affektive Reife; unbeschadeter Ruf (z. B. in der Pfarrgemeinde); Teamfähigkeit, Mindestalter von 25 Jahren.