Der Generalvikar steht dem Diözesanbischof in der Leitung der ganzen Diözese zur Seite, ist sein Stellvertreter und hat in allem, was nicht ausdrücklich dem Diözesanbischof vorbehalten ist, die ordentliche, allgemeine Verwaltungsbefugnis in der Ausführung der kirchlichen Bestimmungen.
Zu den spezifischen Aufgaben gehören unter anderem die Ausführung und Aufsicht über die Einhaltung der kirchlichen Gesetze, die Umsetzung der bischöflichen Weisungen und der vom Diözesanbischof approbierten Beschlüsse der diözesanen Gremien, die Aufsicht über Verwaltungsvorgänge, den Erlass von Ordnungen und Durchführungsbestimmungen zur Umsetzung von gesetzlichen Bestimmungen. Dazu kommen die Kontakte zu den institutionellen Stellen im kirchlichen Bereich, zu den Ordensgemeinschaften und die Vertretung der kirchlichen Belange, vor allem in der Öffentlichkeit und in Zusammenarbeit mit den zivilen Institutionen.
Weiters hat er die Aufgabe, in besonderer Weise für die Priester und Diakone der Diözese zur Verfügung zu stehen, für Fragen da zu sein, die ihren Dienst und ihr Leben betreffen, für die angemessene Weiterbildung in Zusammenarbeit mit den verschiedenen Einrichtungen in der Diözese zu sorgen sowie für spirituelle Angebote. Er kümmert sich um die Fragen im Zusammenhang mit Beauftragung, Besoldung und Einsatz der Priester und Diakone, bereitet die entsprechenden Entscheidungen vor, setzt sie um und sorgt für eine angemessene Begleitung. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Begleitung der alten und kranken Priester und Diakone gelegt.
Schließlich hat der Generalvikar die Aufsicht über das Bischöfliche Institut Vinzentinum, das Priesterseminar, die Prävention und Aufarbeitung von Missbrauch an Minderjährigen und sorgt für die Förderung der wirtschaftlichen Unterstützung der Kirche.