Der Offizial oder Gerichtsvikar übt die richterliche Gewalt nach Maßgabe des Rechts aus (can. 1420 CIC). Er ist zuständig für die Rechtsanwendung im Bereich der Rechtsprechung und der kirchlichen Gerichtsbarkeit in der Diözese, vor allem was die rechtlichen Belange im Zusammenhang mit dem Sakrament der Ehe betrifft.
Das Gericht ist zuständig für rechtliche, gerichtliche und außergerichtliche Eheangelegenheiten; für Ehenichtigkeitsprozesse im Bereich des Regionalgerichtes Nord-Ost; für fachliche Beratung vor Verfahrensbeginn; für Privilegienverfahren zur Lösung von nichtsakramentalen Ehen zu Gunsten des Glaubens (privilegium fidei), für Verfahren zur Lösung von Ehen bei Nichtvollzug und Laisierungsverfahren von Priestern und Diakonen, für Dispensverfahren im Bereich von Laisierung bzw. Exklaustrierung von Priestern, Diakonen und Ordensangehörigen, welche alle dem Apostolischen Stuhl vorgelegt werden.
Am Offizialat erfolgt die Rechtsberatung und Information im Bereich der kirchlichen Trauung: Konkordatsehe italienischer Staatsbürger im In- und Ausland (AIRE), Trauung ausländischer Staatsbürger in Italien; Überprüfung und Beglaubigung von Eheprotokollen aus dem In- und Ausland.
Am Offizialat werden die diözesanen Untersuchungsverfahren im Bereich Seligsprechung (informatio de virtutibus) und Heilungswunder (de miro) durchgeführt.