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Ehehindernisse

  • Ehe-Unmündigkeit (Mindestalter: In Italien 18 Jahre)
  • Geschlechtliche Impotenz (vorausgehende und dauernde Unfähigkeit zum Geschlechtsverkehr).
  • Eheband (Bindung durch eine vorausgehende Ehe)
  • Religionsverschiedenheit (ein Katholik mit einem ungetauften Partner)
  • Blutsverwandtschaft (in gerader Linie und bis 2.Grad der Seitenlinie)