Grundsätzlich ist die Ehe in der Pfarrei eines der Partner zu schließen. Ob in der Pfarrkirche oder in einer anderen Kirche der Pfarrei, ist mit dem zuständigen Pfarrer zu besprechen. Bei Trauungen, die nicht in der eigenen Pfarrei gefeiert werden, erfolgt eine „Trauungsüberweisung“ (d.h. die notwendigen Dokumente werden vom Pfarrer, der die Dokumentation vorbereitet hat, an die Pfarrei geschickt, wo die Trauung stattfindet. Ist eine Überweisung für eine Pfarrei außerhalb der Diözese vorgesehen, dann muss die Dokumentation vom Ordinariat der Diözese beglaubigt werden).
Die Erlaubnis zu Trauungen in Privatkapellen ist dem Ortsbischof vorbehalten.
Trauungen in freier Natur, auf Sportplätzen, Almwiesen, bei Schutzhütten sind nicht gestattet.