Im amtlichen Schreiben der Diözesanleitung werden die Gläubigen eindringlich ersucht, bei allen liturgischen Feiern zu Allerheiligen und Allerseelen, sei es in der Kirche wie auch am Friedhof, rigoros die geltenden Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten: Mund- und Nasenschutz, Abstand, Hygiene der Hände. Diese wichtigen Regeln sollen am Beginn des Gottesdienstes in Erinnerung gerufen werden. Ein Ordnungsdienst soll darauf achten, dass sich die Gläubigen daran halten. Bei den Feiern zum Totengedenken soll auf Chorgesang und Blasmusik verzichtet werden.
Schließlich wird empfohlen, für den persönlichen Friedhofsbesuch die beiden Tage von Allerheiligen und Allerseelen zu nützen, um so zu vermeiden, dass es am Friedhof zu Menschenansammlungen kommt.
Die Diözesanleitung vertraut darauf, dass die Gläubigen Eigenverantwortung und Rücksicht zeigen werden, damit die liturgischen Feiern stattfinden können und Menschen im Glauben gestärkt werden.
Das amtliche Schreiben im Wortlaut: https://www.bz-bx.net/de/bischof/texte-des-bischofs/detail/hinweise-fuer-die-feier-von-allerheiligen-und-allerseelen.html