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Pressemitteilungen 2022

Diözese überprüft vergangene Missbrauchsfälle

Die Diözese hat im Zuge der Aufarbeitung von Missbrauch und Gewalt eine Expertengruppe eingesetzt, die jetzt ihre Arbeit aufgenommen hat. Bei der ersten Arbeitssitzung wurden jene Fälle überprüft, die Priester betreffen, die noch im Dienst sind. Im Falle eines Autoritätsmissbrauchs gegenüber einem Minderjährigen, der sich vor etwa 30 Jahren ereignet hat, wurde festgestellt, dass eine verhängte Maßnahme nur teilweise umgesetzt worden ist. Die Diözesanleitung hat die vollständige Umsetzung jetzt in die Wege geleitet.

Vor einem Monat hat Bischof Ivo Muser Generalvikar Eugen Runggaldier damit beauftragt, gemeinsam mit dem diözesanen Dienst für den Schutz von Minderjährigen und schutzbedürftigen Personen sowie mit dem Fachbeirat die Aufarbeitung von Missbrauchsfällen in überschaubaren, konkreten Schritten zu planen und auf den Weg zu bringen.

Eine der ersten konkreten Maßnahmen war die Einrichtung einer Expertengruppe, der Generalvikar Eugen Runggaldier, der Diözesanbeauftragte für Prävention, Gottfried Ugolini, sowie zwei unabhängige Fachleute angehören: die Rechtsanwältin Patrizia Vergnano und der Psychiater Giancarlo Giupponi. Fallweise können noch andere Fachleute hinzugezogen werden. Die Aufgaben der Expertengruppe bestehen darin, die Diözese bzw. Ordensgemeinschaften in komplexen Situationen zu beraten, Vorgangsweisen zu begutachten und Kriterien für einen transparenten und gerechten Umgang mit den Beteiligten zu erarbeiten. 

Beim ersten Treffen wurden einige schon bekannte Fälle überprüft. Sie betreffen beschuldigte Priester, deren Fälle den zuständigen Stellen im Vatikan gemeldet wurden und abgeschlossen sind, und die nach wie vor in der Seelsorge mitarbeiten. In einem Fall von Autoritätsmissbrauch gegenüber einem Minderjährigen wurde festgestellt, dass die vollständige Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen noch aussteht. Die Diözese hatte nach Bekanntwerden des Falles vor etwa 30 Jahren sofort die vorgesehenen Schritte gesetzt und die Staatsanwaltschaft informiert. Aufgrund eines Hinweises wurde vor einigen Jahren der Fall noch einmal aufgegriffen und die Glaubenskongregation in Rom informiert. Für die Kongregation genügten die von Seiten der Diözese vorgesehenen Schritte, die aber bisher nicht komplett umgesetzt worden waren. Die vollständige Umsetzung der Maßnahmen ist nun durch die Diözesanleitung erfolgt. Zum Schutz des Opfers wird der Name des beschuldigten Priesters nicht veröffentlicht. 

Die Expertengruppe wird weiterhin beratend dem Generalvikar zur Seite stehen und bei Bedarf auch den Verantwortlichen der Ordensgemeinschaften.

Die Diözese ruft Betroffene auf, sich weiterhin bei der Ombudsstelle für Missbrauchsfälle in der Kirche zu melden, auch wenn deren erlittene Erfahrungen zeitlich weit zurückreichen. Die Kirche sieht sich in Verantwortung gegenüber den Betroffenen, den Tätern, sofern sie noch leben, und auch den Pfarrgemeinden bzw. Einrichtungen gegenüber.