Mit Erleichterung nehmen wir die Mitteilung des Anwalts Alberto Valenti zur Kenntnis, dass gestern, 28. Februar 2012, der Rekurs des zweiten Urteils des Gerichtes von Catania gegen Hansjörg Rigger vom Kassationsgericht angenommen wurde.Das Kassationsgericht hob damit die Entscheidung des zweiten Urteils des Gerichtes von Catania auf und weist die Causa an dasselbe Gericht, jenes von Catania, das allerdings in einer neuen Zusammensetzung des Gerichtshofes erfolgen muss, zurück.Sobald dieses Gericht die Akten mit der Urteilsbegründung bekommt, ist die Causa nach den geltenden Gesetzesbestimmungen verjährt. Hansjörg Rigger ist ab diesem Zeitpunkt wegen der eingetretenen Verjährung zivilrechtlich frei.
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