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Pressemitteilungen 2022

Klausur der Krankenhausseelsorge

Die Seelsorge für kranke Menschen gibt es, seit es Gesundheitseinrichtungen gibt. Dass aber auch qualifizierte Laien als Seelsorgerinnen und Seelsorger in Südtirols Krankenhäusern angestellt werden können, ist seit genau 30 Jahren möglich. Zu diesem Jubiläum sind die Seelsorgerinnen und Seelsorger in der Cusanus-Akademie in Klausur gegangen. Diskutiert wurde dabei unter anderem die Frage nach dem 24-stündigen Bereitschaftsdienst, die unterschiedlichen Anstellungsverhältnisse und die Einführung einer Landeskoordinierungsstelle.

Für insgesamt 30 Stunden haben sich 18 Seelsorgerinnen und Seelsorger aus den Krankenhäusern Südtirols in der Cusanus-Akademie in Brixen getroffen. Anlass dieser Klausur bildete das 30-jährige Jubiläum des Dekretes zur Reform der Krankenhausseelsorge. Damals wurde zum ersten Mal festgelegt, dass in Südtirol nicht nur Ordensleute und Priester, sondern auch Laien als Krankenhausseelsorger angestellt werden dürfen. Die Seelsorge für kranke Menschen, deren Angehörige und das Gesundheitspersonal gibt es natürlich seit es Gesundheitseinrichtungen gibt. Dass aber auch qualifizierte Laien als Seelsorger vom Sanitätsbetrieb angestellt werden können, war vor 30 Jahren etwas ganz Neues.

Moderiert von Maria Sparber und im Beisein des Seelsorgeamtsleiters der Diözese Reinhard Demetz wurde die Klausur zu einer gemeinsamen Innenschau genutzt. Nach einem Rückblick über die vergangenen Jahre hatte jeder die Möglichkeiten, Themen einzubringen, die ihn bei seiner Arbeit und im Hinblick auf die Zukunft der Krankenhausseelsorge beschäftigen. In einem angeleiteten Prozess wurde entschieden, welche Themen besonders dringlich und wichtig sind. Zu den behandelten Themen gehörten die Frage nach dem 24-stündigen Bereitschaftsdienst, die unterschiedlichen Anstellungsverhältnisse und die Einführung einer Landeskoordinierungsstelle.