„Die Feuerbestattung ist erlaubt, vorausgesetzt, dass jemand diese nicht aus Gründen wählt, die den Glauben an die Auferstehung und an das ewige Leben in Frage stellen. Wo die Feuerbestattung gewünscht wird, wird in den Texten der Liturgie darauf Bezug genommen“, schreibt Bischof Muser im Hirtenbrief und stellt dann klar: „Nach dem Gottesdienst und der Verabschiedung des Leichnams in oder vor der Kirche (Kapelle), wird er zur Feuerbestattung ins Krematorium gebracht. Die Urne wird dann im kleineren Kreis am vorgesehenen Ort beigesetzt. Das anonyme Verstreuen der Asche eines verstorbenen Menschen entspricht nicht der christlichen Begräbniskultur.“
Die Kirche ist nicht gegen die Feuerbestattung, aber sie lehnt das anonyme Verstreuen der Asche ab. So werden der Tod unsichtbar und die persönliche Würde des einzelnen Menschen über den Tod hinaus verdunkelt.