In der Folge des Strafprozesses gegen Giorgio Carli hat das Landesgericht Bozen mit Teilurteil vom 21. August 2013 zivilrechtlich entschieden, dass nicht nur Giorgio Carli sondern auch die Pfarrei San Pio X. und die Diözese Bozen-Brixen zu einer Schadenersatzzahlung verurteilt werden – dies, obwohl beim Strafprozess, als Bischof Wilhelm Egger als Zeuge der Anklage vernommen wurde, deutlich wurde, dass dieser von den Vorwürfen gegen Giorgio Carli aus den Jahren 1991-1994 nichts wusste.Die Diözesanleitung ist überrascht und enttäuscht über dieses Urteil; sie nimmt die Entscheidung des Landesgerichts zur Kenntnis, doch bleibt es unverständlich, dass jemand, der strafrechtlich weder angeklagt noch verurteilt wurde, im Zivilprozess zur Zahlung einer Strafe verurteilt werden kann.
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