Als „einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in unserem Land“ verstehen die Diözesanleitung und die Kinder- und Jugendanwaltschaft ihre Zusammenarbeit im Bereich der Prävention von sexualisierter Gewalt.Vor einigen Tagen haben sich die Kinder- und Jugendanwältin Paula Maria Ladstätter und Gottfried Ugolini, der Diözesanbeauftragte für den Sachbereich „Prävention von sexuellem Missbrauch und von Gewalt" mit Bischof Ivo Muser zu einem Gespräch getroffen. In diesem Gespräch stand das gemeinsame Anliegen im Mittelpunkt, die Verantwortung für den Schutz und für das Wohl der Kinder und Jugendlichen wahrzunehmen und Sorge zu tragen. Die Diözese Bozen-Brixen hat eine eigene Arbeitsgruppe für die „Prävention von sexuellem Missbrauch und von Gewalt“ eingerichtet, die von Gottfried Ugolini geleitet wird. Für die Diözese sind die Sicherung des Wohls und der Schutz der Kinder und Jugendlichen prioritär. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft unterstützt und fördert die Sicherheit und das ganzheitliche Wohlergehen der Kinder und Jugendlichen. Sie gewährleistet eine offene Auseinandersetzung und eine unabhängige Qualitätssicherung im Bereich der Präventionsmaßnahmen. Durch die Zusammenarbeit der Kinder- und Jugendanwaltschaft mit der Diözese soll das Vorkommen sexualisierter Gewalt als gesellschaftliches Thema in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit gestellt werden. Für beide gilt, dass die Verantwortung aller gesellschaftlichen Gruppen und Schichten wach gehalten und die international verbrieften Rechte der Kinder stärker ins Bewusstsein aller gebracht werden.Einen ersten konkreten Schritt der Zusammenarbeit stellt eine gemeinsame Tagung über die rechtlichen Aspekte im Bereich Prävention von sexualisierter Gewalt dar, die am 28. Jänner 2016 im Pastoralzentrum in Bozen durchgeführt wird. Zielgruppe sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kirchlichen Organisationen und Einrichtungen. Die Tagung steht allen Interessierten offen. Neben den rechtlichen Informationen werden neben den verbleibenden Grauzonen auch die Befürchtungen, Unsicherheiten, Ängste und Schamgefühle zur Sprache gebracht, die bei der Einhaltung und Handhabung der rechtlichen Vorgaben auftreten können.
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