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Das Pastoralteam in der Pfarrei

Um die Umsetzung der Synode weiterzubringen, haben wir nach Beratung in den diözesanen Gremien beschlossen, in allen Pfarreien der Diözese schrittweise Pastoralteams einzuführen. Damit schreiben wir die Entwicklung fort, die nach dem Konzil mit der Einführung der Pfarrgemeinderäte begonnen wurde. Wir schärfen den Auftrag der Pfarrgemeinderäte und übertragen innerhalb derselben einer Gruppe von Personen verstärkte Mitverantwortung in der Leitung der Pfarrei.

Bischof Ivo Muser

Vinzentinum, Brixen, 21. September 2019 - Pastoraltagung 2019

Jesus Christus führt seine Kirche in eine gute Zukunft. Inmitten der vielen Veränderungen unserer Zeit übernehmen Frauen und Männer aufgrund ihrer Taufberufung Verantwortung in der Kirche und tragen ihren Teil dazu bei, dass Gottes Wort in unserer Zeit gefeiert und verkündet wird und Menschen einander nahe sind. Wir dürfen dies als Zeichen der Zeit erkennen, als Einladung, die tiefgreifenden Veränderungen, die wir als Kirche erleben, aktiv zu gestalten und als Chance zu sehen. So soll in der Leitung der Pfarreien die gemeinsame Verantwortung von Priestern und Laien immer stärker zum Tragen kommen. Seit der Veröffentlichung der diözesanen Rahmenordnung für Pfarrseelsorger und Pfarrverantwortliche (FDBB 38 (2002), 260-264) konnten in diesem Bereich wertvolle Erfahrungen gesammelt werden. Die Diözesansynode (Nr. 395) hat diesen Weg bestärkt. Im September 2019 wurde die Richtlinie zu den Pastoralteams in den Pfarreien ad experimentum in Kraft gesetzt (FDBB 2019, 222-224). Mit der vorliegenden Richtlinie werden beide vorhergehenden Richtlinien aufgehoben, in einen einheitlichen Text zusammengeführt und aktuellen Erfordernissen angepasst. Sie gilt ad experimentum, eine Auswertung erfolgt innerhalb Mai 2026.

Allgemeine Bestimmungen

  1. In allen Pfarreien der Diözese Bozen-Brixen werden schrittweise Pastoralteams eingeführt. Dadurch soll die Ausübung des Leitungsdienstes der Priester in der Pfarrseelsorge zukunftsfähig gestaltet und in Zeiten zunehmenden Priestermangels ermöglicht werden. Ebenso soll die Teamarbeit in der Leitung der Pfarreien gestärkt werden. Durch die Pastoralteams soll das Bewusstsein für die gemeinsame Verantwortung aller Getauften für die Kirche gestärkt und im Alltag der Pfarrei erlebbar werden.
  2. Das Pastoralteam ist eine Gruppe von beauftragten Mitarbeitenden in der Pfarrei, die unter der Leitung des Pfarrers die Pfarrseelsorge gestalten.

Zusammensetzung des Pastoralteams

  1. Das Pastoralteam besteht aus 3-5 Mitgliedern, die als Beauftragte folgende Aufgabenbereiche übernehmen: Verkündigung, Liturgie, Caritas und Verwaltung sowie die Koordination des Pastoralteams selbst.
  2. Das Pastoralteam wird gemeinsam vom Pfarrgemeinderat und vom Pfarrverwaltungsrat gewählt und übernimmt die Funktion des Ausschusses des Pfarrgemeinderates. In mehrsprachigen Gemeinden wird dabei auf eine angemessene Vertretung der Sprachgruppen geachtet.
  3. In Absprache mit dem Seelsorgeamt kann in kleineren Pfarreien der Pfarrgemeinderat selbst die Funktionen des Pastoralteams übernehmen, wobei die vorgesehenen Bereiche entsprechend Punkt 3 klar definierten Personen zugeordnet werden.
  4. Die Mitglieder der Pastoralteams können auch von außerhalb des gewählten Pfarrgemeinderates berufen werden, sind dann aber von Amts wegen Mitglieder desselben.
  5. Die oder der Pfarrgemeinderatsvorsitzende koordiniert das Pastoralteam.
  6. Das so gebildete Pastoralteam wird vom Pfarrer bestätigt, beauftragt und in den Dienst eingeführt. Die Namen der Teammitglieder, deren Funktionen und die entsprechende Vereinbarung zu den Aufgabenbereichen werden über das entsprechende Formular umgehend dem Seelsorgeamt mitgeteilt.
  7. Die Dauer der Beauftragung entspricht der Arbeitsperiode des Pfarrgemeinderates und endet mit der Beauftragung des nachfolgenden Teams. Es soll darauf geachtet werden, dass jeweils neue Mitglieder an die Mitarbeit im Pastoralteam herangeführt werden.
  8. Scheidet ein Mitglied aus, übernimmt das Team dessen Aufgaben bis zur Bestimmung eines neuen Teammitgliedes (vgl. Punkte 4-9).
  9. Wo eine Pastoralassistentin oder ein Pastoralassistent auf Ebene der Seelsorgeeinheit oder in einzelnen Pfarreien wirkt, begleitet und unterstützt sie oder er je nach Aufgabenbeschreibung die Teams in den einzelnen Pfarreien und nimmt nach Bedarf und ohne Stimmrecht an einzelnen Teamsitzungen teil.

Aufgaben und Arbeitsweise des Pastoralteams

  1. Das Pastoralteam trägt unter der Leitung des Pfarrers die pastorale Arbeit und die ordentliche Verwaltung mit. Dabei koordiniert, unterstützt und begleitet jedes Teammitglied die in seinem Verantwortungsbereich tätigen Personen und entwickelt gemeinsam mit diesen die Tätigkeiten im jeweiligen Bereich weiter, um möglichst viele Menschen aktiv einzubinden.
  2. Das Pastoralteam sorgt für die Umsetzung der Beschlüsse des Pfarrgemeinderates. Der Pfarrgemeinderat begleitet die Arbeit des Pastoralteams und gibt ihm Rat und Hilfe für seinen Dienst.
  3. Die Mitglieder des Pastoralteams sind je nach ihrem Aufgabenbereich auch Ansprechpersonen für Arbeitsgruppen des Pfarrgemeinderates. Sie sorgen für den Austausch der Arbeitsgruppen untereinander und für eine gute Anbindung zum Pfarrgemeinderat.
  4. Das Team trifft sich regelmäßig zum Informationsaustausch und zur Koordination anstehender Tätigkeiten. Teamsitzungen können auch in Abwesenheit des Pfarrers stattfinden, sofern die Tagesordnung im Vorfeld mit dem Pfarrer vereinbart wurde und dieser zeitnah über die getroffenen Entscheidungen informiert wird.
  5. Im Team haben das geistliche Wachstum und die Vertiefung des Glaubens einen zentralen Stellenwert. Jede Zusammenkunft des Teams soll mit der Meditation eines Schriftwortes, etwa des Sonntagsevangeliums, und mit dem Gebet für die Anliegen der Pfarrgemeinde beginnen.
  6. Sofern im Team Abstimmungen nötig sind, gilt die einfache Mehrheit.
  7. Die oder der Vorsitzende des Pfarrgemeinderates ist als Beauftragte oder Beauftragter für die Koordination des Pastoralteams neben dem Pfarrer auch Ansprechperson in sämtlichen pfarrlichen Belangen. Beide werden auch zu den Sitzungen der Dekanatskonferenz und zu Tagungen zu Fragen der Seelsorge eingeladen.
  8. Die Mitglieder der Pastoralteams sind auf Ebene der Seelsorgeeinheit untereinander vernetzt und arbeiten zusammen. Sie stehen mit den zuständigen Stellen auf diözesaner Ebene in Verbindung und erhalten von diesen Rat und Unterstützung.

Pastoralteam und Pfarrseelsorger

  1. Wenn es in einer Pfarrei „wegen Priestermangels nicht möglich ist, weder einen Pfarrer noch einen Pfarradministrator zu ernennen“, der den Hirtendienst „vollzeitlich ausüben kann“[1], beteiligt der Diözesanbischof das Pastoralteam entsprechend can. 517 § 2 (CIC 1983) an der Wahrnehmung der Seelsorgsaufgaben, und beauftragt dieses auf Vorschlag des Pfarrseelsorgers (s.u.), des Pfarrgemeinderates und des Pfarrverwaltungsrates nachdem die entsprechende Vereinbarung zu den Aufgabenbereichen vom Generalvikar gesehen und genehmigt wurde. In der Ausübung des Dienstes ist das Pastoralteam damit dem Diözesanbischof und dem Pfarrseelsorger gegenüber verantwortlich.
  2. Der entsprechenden Pfarrei wird ein Priester als „Pfarrseelsorger“ zugeordnet, der vom Diözesanbischof ernannt wird. Das Amt des Pfarrers bleibt in diesen Pfarreien vakant.
  3. Der Pfarrseelsorger wird mit den Vollmachten und Befugnissen eines Pfarrers ausgestattet und mit der Leitung der Seelsorge beauftragt. In besonderer Weise obliegen ihm jene Aufgaben und Befugnisse, deren Ausübung an die Priesterweihe gebunden ist (insbesondere die Leitung der Eucharistiefeier sowie die Spendung der Sakramente). Zudem gehören zu seinen Aufgaben die Leitung der Begräbnisfeiern, das Vornehmen öffentlicher Segnungen, das Erteilen der einem Pfarrer zustehenden Dispensen (can. 1079, 1196, 1203, 1245) sowie die spirituelle Betreuung der Pfarrgemeinde und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
  4. Der Pfarrseelsorger übt seinen Dienst nebenamtlich aus. Er ist nicht an die Residenzpflicht (can. 533 §1) gebunden, hat aber an Sonn- und Festtagen die Applikationspflicht (can. 534).
  5. Gemäß Weisung der Italienischen Bischofskonferenz vom 1. April 1992, Art. 84 Abs. 4 (Istruzione in materia amministrativa) wird der Pfarrseelsorger, sofern er italienischer Staatsbürger ist, als gesetzlicher Vertreter der Pfarrei im Register der juridischen Personen gemeldet und eingetragen.

 

Ad experimentum in Kraft gesetzt am Pfingstsonntag, 23.05.2021

Prot. Nr. 2021/272

 

+Ivo Muser, Bischof

 

[1] Instruktion der Kleruskongregation „Die pastorale Umkehr der Pfarrgemeinde im Dienst an der missionarischen Sendung der Kirche“, nr. 87.

Was ist ein Pastoralteam?

Ein Pastoralteam ist eine Gruppe von beauftragten Mitarbeitenden in der Pfarrei, die unter der Leitung des Pfarrers bzw. Pfarrseelsorgers die Seelsorge mitprägen. Es besteht aus 3-5 Mitgliedern, unter denen folgende Aufgabenbereiche verteilt werden: Verkündigung, Liturgie, Caritas und Verwaltung, sowie die Koordination des Pastoralteams selbst. Das Pastoralteam wird vom Pfarrer beauftragt. In jenen Pfarreien, wo das Amt des Pfarrers vakant ist und ein Pfarrseelsorger die Seelsorge leitet, werden die Mitglieder des Pastoralteams vom Diözesanbischof ernannt. Die oder der Pfarrgemeinderatsvorsitzende übernimmt dabei die Koordination des Teams.

 

Ist das Pastoralteam ein neues Gremium in der Pfarrei?

Nein. Es ist ein Anliegen des Bischofs, dass in den Pfarreien keine neuen Gremien entstehen. In den kleineren Pfarreien werden die vier genannten Funktionen (Verkündigung, Liturgie, Caritas und Verwaltung) innerhalb des bestehenden Pfarrgemeinderates verteilt. In größeren Pfarreien ersetzt dagegen das Pastoralteam den Ausschuss des Pfarrgemeinderates.

 

Einen Aufgabenbereich übernehmen bedeutet...

...da zu sein für die Pfarrgemeinde. Die Beauftragten sind erste Kontaktpersonen für die Pfarrmitglieder und halten das Geschehen im eigenen Bereich ständig im Blick. Sie werden der Pfarrgemeinde innerhalb eines Gottesdienstes vorgestellt und somit in ihrem Dienst an der Pfarrgemeinde bestärkt. Für sie gibt es gezielte Weiterbildungsangebote von Seiten der Diözese.

 

Das Pastoralteam überzeugt uns... was sollen wir als Nächstes tun?

Das Seelsorgeamt sieht es als eine seiner wichtigsten Aufgaben, Ihnen auf diesem Weg zu helfen und Sie Schritt für Schritt zu begleiten. Falls Sie Fragen haben oder den Wunsch, ein Pastoralteam in Ihrer Pfarrei zu bilden, wenden Sie sich bitte an den untenstehenden Kontakt.

Giuseppe Ganarini
Referent für Pfarreien und Gemeinschaften
Domplatz 2
I-39100 Bozen

Tel. +39 0471 306 214
E-Mail giuseppe.ganarini@bz-bx.net