• Die betroffene Person nimmt Kontakt mit der Ombudsstelle auf.
• Der/die Verantwortliche der Ombudsstelle hört die betroffene Person an und informiert über mögliche weitere Schritte.
• Der/die Verantwortliche der Ombudsstelle nimmt die Daten der Person auf, die sich gemeldet hat und jener, die beschuldigt wird.
a) Die betroffene Person möchte keine weiteren Schritte setzen
Wenn die betroffene Person keine weiteren Schritte setzen möchte, verfasst der/die Verantwortliche der Ombudsstelle eine Meldung an die Diözesanleitung, die betroffene Person liest sie gegen und autorisiert sie. Je nach Wunsch kann die Meldung mit Namen oder anonym erfolgen.
b) Die betroffene Person strebt aktiv eine Meldung an die Diözese/den Orden an und erwartet Maßnahmen
Die betroffene Person kann explizit eine Meldung an die Diözese/den Orden beantragen. In dem Fall verfasst der/die Verantwortliche der Ombudsstelle die Meldung, die betroffene Person liest die Meldung gegen und autorisiert sie. Der/Die Verantwortliche der Ombudsstelle leitet die Meldung an die Diözesanleitung weiter.
Weiteres Vorgehen in beiden Fällen
• Die Diözesanleitung sichtet die Personalakte des Beschuldigten und leitet die kirchenrechtlich vorgesehene Voruntersuchung ein.
• Die Diözesanleitung klärt ab, ob der Beschuldigte alters- oder krankheitsbedingt zu einer Konfrontation mit der Meldung in der Lage ist.
• Die Diözesanleitung informiert den Verantwortlichen/die Verantwortliche der Ombudsstelle über die erfolgte oder nicht erfolgte Konfrontation mit dem Beschuldigten.
• Die Diözesanleitung informiert den Verantwortlichen/die Verantwortliche der Ombudsstelle über die erfolgten Maßnahmen und deren Ausgang.
• Der/die Verantwortliche der Ombudsstelle gibt die Informationen an die betroffene Person weiter und klärt mit ihr mögliche weitere Schritte bzw. Anliegen ab.
• Es können weitere Maßnahmen notwendig sein, die der/die Verantwortliche der Ombudsstelle mit der betroffenen Person bespricht und nach Rücksprache mit der Diözesanleitung in die Wege leitet, z.B. Treffen mit dem Bischof oder mit dem Ordenoberen/mit der Ordensoberin.
• Der/die Verantwortliche der Ombudsstelle führt – nach Möglichkeit – mit der betroffenen Person ein Abschlussgespräch und informiert die Diözesanleitung über den Abschluss.
• Die Diözesanleitung hinterlegt die Meldung und einen Vermerk über die gesetzten Maßnahmen in der Personalakte des Beschuldigten.
• Anschließend wird der Fall abgeschlossen und Dokumentation – den Bestimmungen der Privacy entsprechend – archiviert.
Therapie
• Die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Therapie ist explizit vorgesehen. Die Vorgehensweise wird unter Punkt 5 dieser Richtlinien beschrieben. Nach Abschluss der Therapie erfolgt ein Abschlussgespräch zwischen der betroffenen Person und dem/der Verantwortlichen der Ombudsstelle.
• Dann wird der Fall abgeschlossen und die Dokumentation – den Bestimmungen der Privacy entsprechend – archiviert.
Meldung an die Staatsanwaltschaft
Der/die Verantwortliche der Ombudsstelle informiert die betroffene Person über ihr Recht, bei der Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen eine Meldung zu erstatten. Eine eventuelle Meldung kann durch die betroffene Person eigenständig erfolgen oder mit Unterstützung des/der Verantwortlichen der Ombudsstelle.