Die katholische Kirche nimmt das Eheversprechen vor Gott und jedes Ja-Wort von Nichtkatholiken, wo und in welcher Form auch immer es gegeben wird, so ernst wie die Zusage Gottes an die Menschen selbst: beide gelten unbedingt. Die katholische Kirche kann daher einer Scheidung nicht zustimmen.
Dennoch kann es, wenn auch selten, Fälle geben, die eine kirchliche Trauung möglich machen, selbst wenn ein Partner schon einmal kirchlich verheiratet war. Dies ist nur dann der Fall, wenn die erste Ehe durch ein Kirchengericht als ungültig nachgewiesen wird. Ungültig kann eine Ehe sein, wenn wesentliche Voraussetzungen für die Ehe (unauflösliche Lebensentscheidung, Treue, Familie) bei der Zustimmung zur Ehe ausgeschlossen worden sind, oder wenn schwere psychische Störungen eine freie Entscheidung nicht zugelassen haben. Die Klärung eventueller Ungültigkeit erfolgt in einem Rechtsverfahren, das im Schnitt wenigstens zwei Jahre dauert.
Ansprechpartner sind die pastoralen Mitarbeiter oder direkt das Ehegericht der Diözese.