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Pressemitteilungen 2010

Eröffnung eines "Wunderprozesses"

Im Rahmen des Seligsprechungsverfahrens von Mary Ward hat Bischof Karl Golseram 1. Juli 2010 ein Erhebungsverfahren über ein mögliches Wunder eröffnet. Indem Verfahren wird das Vorliegen eines so genannten „Heilungswunders“ geprüft.Franz Putzer, 1924 in Brixen geboren, war im Jahr 1936 an einer von zwei Ärzten diagnostizierten tuberkulösen Gehirnhautentzündung erkrankt. Die Mediziner gaben den Eltern zu verstehen, dass es keine Heilungsmöglichkeit mehr gebe und das Kind in kürzester Zeit sterben würde. Darum ging die Mutter des Buben in ihrer Verzweiflung in die Kirche der Englischen Fräulein und erhielt dort ein Bildchen der Schwester Mary Ward mit einer kleinen Reliquie derselben. Die Mutter legte dieses Bild mit der Reliquie dem Buben immer wieder auf das Haupt. Zur genaueren Diagnose entnahmen die Ärzte durch eine Punktur Flüssigkeit aus der Wirbelsäule des Buben und bestätigten darauf die Prognose eines baldiges Todes. Wider Erwarten kam der Knabe einige Tage wieder zu sich und sein Zustand verbesserte sich schnell, auch blieben keine Folgen der Krankheit zurück. Der behandelnde Arzt stellte in einer folgenden Visite die volle Gesundheit des Knaben fest. Franz Putzer kam dann 1937 für zwei Jahre zum Studium in das Kapuzinerseminar nach Salern/Vahrn. Im Frühjahr 1943 musste er einrücken, bereits im Herbst desselben Jahres fiel er im Krieg. Die Meldung des Gefallenen gibt als Todesdatum den 31. Oktober 1943 an. Um die genauen Umstände der Heilung von Franz Putzer zu überprüfen, wurde von Bischof Karl Golser ein eigener diözesaner Gerichtshof bestellt, der in den nächsten Monaten alle Dokumente und Aufzeichnungen über das Ereignis sammeln und Zeugen befragen wird. Das Ergebnis der Untersuchung wird an die Kongregation für Selig- und Heiligsprechungsverfahren des Vatikans in Rom übersandt. Der Kongregation obliegt die Entscheidung, ob die Heilung des besagten Jungen als Wunder betrachtet werden kann, oder ob die Heilung eine natürliche Ursache hatte. Vorsitzender der bischöflichen Untersuchungskommission ist der Offizial der Diözese Bozen-Brixen, P. Dr. Alois Hillebrand. Dr. Josef Torggler ist als Kirchenanwalt berufen, außerdem wirken Frau DDr. Christina Grazioli als Notarin und Aktuarin, Dr. med. Josef Niederwieser alsmedizinischer Sachverständiger und Sonia Veronese als Kopierkraft an dem Verfahren mit. Ein von Rom anerkanntes Wunder ist nach dem positiven Abschluss des „Tugendprozesses“ Voraussetzung für eine Seligsprechung. Im Fall von Mary Ward wurde das Dekret über deren „heroischen Tugendgrad“ am 19. Dezember 2009 verkündet. Damit wurde der„Tugendprozess“ positiv abgeschlossen.„Nun geht es darum, unter Mitwirkung des medizinischen Sachverständigen und weiterer Ärzte den Fall zu untersuchen und anhand der damaligen Aussagen von Seiten einer Krankenschwester und der Mutter von Franz Putzer (aufgezeichnet durch eine „Englische“ Ordensschwester) festzustellen, inwieweit diese Aufzeichnungen den Ärzten hilfreich seinkönnen, um eine Stellungnahme zu diesem Fall abgeben zu können. Weiters werden Zeugen angehört, die über die behandelnden Ärzte von damals Zeugnis von deren Glaubwürdigkeitabgeben können, sowie Mitschüler von Franz Putzer, die nach seiner Genesung mit ihm im Seminar Salern/Vahrn waren. Besondere Bedeutung kommt den Aussagen einer Halbschwester von Franz Putzer zu, die sich aus den Erzählungen der Mutter an diesen Fall erinnert“, so P. Hillebrand.